Finanz- /Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss
Finanzbuchhaltung:
- Erstellung der Finanzbuchhaltung mit/ohne Offene-Posten-Buchhaltung nach Standard- oder Spezialkontenrahmen mit der Steuerberater-Software DATEV
- Kostenstellen-, Debitoren/Kreditoren-und Anlagenbuchhaltung
- Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen
- Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen zur laufenden Information von Unternehmensführung und Banken
- Laufende Beratung in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Planungsrechnung usw.
- Erstellung monatlicher Controlling Berichte und von Reportings nach Vorgabe von Banken
- Organisationsberatung und Beratung bei selbständig erstellter Buchhaltung, Information über Anwendersoftware für Buchhalter
- Einräumen von DATEV- Unterberaternummern und Gewährung des Zugangs zur DATEV-Software für selbstbuchende Mandanten
Lohnbuchhaltung:
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung,
- Buchungslisten, Überweisungsträger
- Datenübermittlung an Banken mit der Steuerberater-Software DATEV
- Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen,
- Berufsgenossenschaftsmeldungen
- Beratung bei geringfügig Beschäftigten (sog. Minijobs, Praktika,
- kurzfristige Beschäftigung)
- Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Beratung bei Fragen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Beratung in Fragen zur Scheinselbständigkeit
- Berechnung der Arbeitgebergesamtbelastung
- Individuelle Gehaltsgestaltung
- Erstellung von Lohnabrechnungen
Jahresabschluss:
- Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz) Erstellung eines Anhangs
- Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/-aufgabe bzw. Liquidation
- Erstellung von Schlussbilanzen, etwa im Zuge von Umwandlungsvorgängen
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Ergebnisoptimierungsvorschläge
- Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen
- Durchführung der Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger
- Erstellung einer verkürzten Bilanz mit Mindestangaben im Anhang bei kleinen Kapitalgesellschaften