Finanz- /Lohnbuchhaltung und Jahresabschluss

 

Finanzbuchhaltung:

 

  • Erstellung der Finanzbuchhaltung mit/ohne Offene-Posten-Buchhaltung nach Standard- oder Spezialkontenrahmen mit der Steuerberater-Software DATEV
  • Kostenstellen-, Debitoren/Kreditoren-und Anlagenbuchhaltung
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen
  • Aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen zur laufenden Information von Unternehmensführung und Banken
  • Laufende Beratung in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Planungsrechnung usw.
  • Erstellung monatlicher Controlling Berichte und von Reportings nach Vorgabe von Banken
  • Organisationsberatung und Beratung bei selbständig erstellter Buchhaltung, Information über Anwendersoftware für Buchhalter
  • Einräumen von DATEV- Unterberaternummern und Gewährung des Zugangs zur DATEV-Software für selbstbuchende Mandanten

Lohnbuchhaltung:

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Lohnkontenführung,
  • Buchungslisten, Überweisungsträger
  • Datenübermittlung an Banken mit der Steuerberater-Software DATEV
  • Lohnsteueranmeldungen, Sozialversicherungsmeldungen,
  • Berufsgenossenschaftsmeldungen
  • Beratung bei geringfügig Beschäftigten (sog. Minijobs, Praktika,
  • kurzfristige Beschäftigung)
  • Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Beratung bei Fragen zur Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Beratung in Fragen zur Scheinselbständigkeit
  • Berechnung der Arbeitgebergesamtbelastung
  • Individuelle Gehaltsgestaltung
  • Erstellung von Lohnabrechnungen

Jahresabschluss:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz) Erstellung eines Anhangs
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/-aufgabe bzw. Liquidation
  • Erstellung von Schlussbilanzen, etwa im Zuge von Umwandlungsvorgängen
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Ergebnisoptimierungsvorschläge
  • Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen
  • Durchführung der Veröffentlichung beim elektronischen Bundesanzeiger
  • Erstellung einer verkürzten Bilanz mit Mindestangaben im Anhang bei kleinen Kapitalgesellschaften